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Verkaufsoption

Als Verkaufsoption (Put) bezeichnet man das Recht, ein Basisprodukt (Aktien, Edelmetalle, Nahrungsmittel) während einer bestimmten Laufzeit seinem Vertragspartner zu einen vorher festgelegten Preis zu verkaufen. Dieser Vertragspartner verpflichtet sich im Gegenzug den vereinbarten Preis zu zahlen. Hierfür erhält er die sogenannte Optionsprämie. Die beteiligten Börsenteilnehmer haben gegenläufige Markteinschätzungen.

Der Käufer der Verkaufsoption erwartet sinkende Kurse. Hat er Aktien in seinem Depot, so will er sich gegen fallende Kurse absichern. Fällt der Kurs tatsächlich, so kann er nun die Aktien zum vereinbarten Basispreis veräußern. Kaufen muss diese Aktien sein Gegenüber, der Verkäufer der Verkaufsoption. Diesen bezeichnet man auch als so genannten Stillhalter in Geld. Er musste während der gesamten Laufzeit der Verkaufsoption den maximalen Geldbetrag bereithalten, um die Aktien vom Käufer der Verkaufsoption abzunehmen.

Der Verkäufer der Verkaufsoption erwartet hingegen steigende Kurse. Tritt dieser Fall ein, so wird der Aktieninhaber seine Wertpapiere an der Börse zu einem höheren Kurs verkaufen und sein Optionsrecht verfallen lassen. Der Verkäufer der Verkaufsoption behält die Optionsprämie und steigert seine Rendite.

Die in diesem Artikel angegebenen Informationen sollten nicht als Handelsempfehlung betrachtet werden. Stützen Sie Ihre Handelsaktivitäten auf eigene Analysen und Ihr eigenes Wissen. Und befolgen Sie immer die wichtigsten Schritte beim Trading - egal ob bei Aktien, Kryptos oder klassischen Währungen.

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